MAGICPOS · INFORMATIONEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Angebote an Geschäftskunden: Hardware, Software und Dienstleistungen.
Stand: 21. Oktober 2026
- Vertragspartner und Geschäftskunden
- Bestellung und Annahme
- B2B-Widerruf und freiwillige Rücknahme
- Preise und Zahlung
- Versand und Verfügbarkeit
- Technische Änderungen, Nachfolgemodelle und kostenfreie Upgrades
- Digitale Produkte und Nutzungsrechte
- Abonnements und laufende Leistungen
- Vorbehaltenes Eigentum
- Mängel und Garantien
- Prüfung und Mängelanzeige im Handelsgeschäft
- Schadensersatz und Haftung
- Individuelle Konfigurationen
- Einrichtung, Montage und Unterstützung
- Gutscheine und Aktionen
- Leistungen anderer Anbieter
- Anwendbares Recht
- Gerichtliche Zuständigkeit
1. Vertragspartner und Geschäftskunden
1.1 Diese Bedingungen regeln Geschäfte mit MagicPOS Kassen IT Fachhandel GmbH, Häldele 10, 78355 Hohenfels, Deutschland, E-Mail: info@magicpos.de, Telefon: +49 7775 935 9000. Sie betreffen den Bezug von Hardware, Software, Lizenzen und den jeweils vereinbarten Dienstleistungen.
1.2 Unser Angebot ist auf Kunden beschränkt, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen. Ebenfalls angesprochen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bestellungen für private Zwecke nehmen wir über diese B2B-Angebote nicht an.
1.3 Wir dürfen einen geeigneten Nachweis des geschäftlichen Bezugs verlangen. Eine Firmenangabe oder ein angekreuztes Bestätigungsfeld ersetzt nicht die tatsächliche Unternehmereigenschaft beim konkreten Geschäft.
1.4 Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung zustimmen. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB vor; ihr Vorrang hängt nicht von einer hier vorgegebenen Form ab.
2. Bestellung und Annahme
2.1 Die Artikelanzeige im Shop lädt zur Bestellung ein. Maßgeblich für den gewünschten Leistungsumfang sind die ausgewählten Artikel und Optionen sowie ausdrücklich getroffene Absprachen.
2.2 Vor dem Absenden können Eingaben im Bestellprozess berichtigt werden. Mit dem abschließenden Bestellbutton gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatisch versandte Nachricht über den Eingang dient zunächst der Dokumentation.
2.3 Wir nehmen eine Bestellung durch eine ausdrücklich als Annahme bezeichnete Bestätigung, durch Versand der Ware oder durch Bereitstellung der vereinbarten digitalen Leistung an. Eine von uns abgegebene verbindliche Zahlungsaufforderung kann ebenfalls eine Annahme sein. Abweichende, im konkreten Bestellablauf ausdrücklich mitgeteilte Abläufe gehen vor.
2.4 Konfigurator-Zusammenstellungen und unverbindliche Anfragen über magicpos.de sind noch keine Bestellung. Wir prüfen die Anfrage und erstellen gegebenenfalls ein Angebot. Dessen Annahme richtet sich nach den Angaben im Angebot.
2.5 Der Kunde erhält die Bestelldaten und die einbezogenen Bedingungen in Textform. Rechnungs-, Kontakt- und Lieferdaten müssen zutreffend sein. Zeichnet sich ein Eingabefehler ab, bitten wir um umgehende Nachricht.
3. B2B-Widerruf und freiwillige Rücknahme
3.1 Bei einem Kauf für die unternehmerische Tätigkeit besteht das Verbraucher-Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte nicht. Ein allgemeines Recht, mangelfreie Ware nach Belieben zurückzugeben oder einen Vertrag einseitig aufzuheben, wird durch diese AGB ebenfalls nicht eingeräumt.
3.2 Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere wegen eines Mangels, einer ausbleibenden Leistung oder einer anderweitig gesetzlich geregelten Widerrufsmöglichkeit, bleiben bestehen.
3.3 Eine freiwillige Rücknahme setzt eine vorherige Vereinbarung mit uns voraus. Diese legt Umfang, Zustand der Rückgabe, Transport und etwaige angemessene Kosten fest. Aus einer Kulanzentscheidung entsteht kein Anspruch für weitere Bestellungen. Eine pauschale Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr wird hier nicht festgelegt.
4. Preise und Zahlung
4.1 Unsere B2B-Preise sind Nettopreise zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer, soweit ein Betrag nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist. Ergänzende Bruttopreise dienen der Übersicht. Versand und zusätzliche Leistungen werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder im Angebot vereinbart.
4.2 Die für eine Bestellung verfügbaren Zahlungswege und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Bestellablauf beziehungsweise dem Angebot. Skonto oder sonstige Vergünstigungen gelten nur in der dort genannten Höhe und unter den dort genannten Voraussetzungen.
4.3 Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt die Auslieferung nach Eingang der Zahlung und entsprechend der vereinbarten Verfügbarkeit. Bei Rechnungskauf richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Zahlungsfrist.
4.4 Bei eingeschalteten Zahlungsdienstleistern sind deren gesondert zugänglich gemachte Bedingungen für die jeweilige Zahlungsleistung zu beachten. Ihre Beteiligung verändert die gesetzlichen Rechte des Kunden aus dem Warenkauf nicht.
4.5 Gesetzliche Verzugsfolgen gelten ab Eintritt des Verzugs. Zölle und Einfuhrabgaben bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt derjenige, dem sie nach der ausdrücklich vereinbarten Lieferregelung oder dem anwendbaren Recht zugewiesen sind.
5. Versand und Verfügbarkeit
5.1 Wir liefern an die vereinbarte Anschrift. Verfügbarkeitsangaben und Lieferfristen beziehen sich auf die ausgewählte Ware und die im Angebot genannten Voraussetzungen; verbindlich vereinbarte Termine bleiben verbindlich.
5.2 Wir dürfen eine Bestellung in zumutbaren Teilmengen ausführen, wenn der Kunde hieran ein Interesse hat und ihm dadurch keine unvereinbarten zusätzlichen Versandkosten entstehen.
5.3 Bei einem vereinbarten Versendungskauf im unternehmerischen Geschäftsverkehr richtet sich der Gefahrübergang nach § 447 BGB. Eine ausdrücklich vereinbarte abweichende Lieferregelung geht vor. Unsere Pflichten zur ordnungsgemäßen Auswahl und Beauftragung des Transporteurs bleiben bestehen.
5.4 Kann ein zugesagter Artikel nicht geliefert werden, informieren wir unverzüglich und klären das weitere Vorgehen. Eine fehlende Eigenbelieferung begründet nicht automatisch ein Rücktrittsrecht. Rücktritt und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen oder einer wirksamen individuellen Vereinbarung.
5.5 Mehrkosten einer vom Kunden zu vertretenden erneuten Zustellung können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Selbstabholung ist nur nach Vereinbarung möglich.
6. Technische Änderungen, Nachfolgemodelle und kostenfreie Upgrades
6.1 Hersteller können innerhalb eines bestellten Modells technische Revisionen oder unwesentliche Ausführungsdetails ändern. Solche Änderungen kommen nur in Betracht, wenn sie sachlich durch die Produktfortentwicklung veranlasst sind und dem Kunden unter Berücksichtigung seines konkreten Einsatzzwecks zugemutet werden können.
6.2 Ausdrücklich vereinbarte Merkmale dürfen dadurch nicht entfallen. Insbesondere müssen Funktion, Qualität, zugesagte Anschlüsse, Kompatibilität, Einbaumaße sowie vereinbartes Zubehör und notwendige Lizenzen erhalten bleiben. Der vereinbarte Zustand – neu, gebraucht oder generalüberholt – darf nicht verschlechtert werden. Zusätzliche Anschaffungs-, Integrations- oder laufende Kosten dürfen nicht entstehen.
6.3 Ist das genau bestellte Modell abgekündigt, ersetzt oder nicht mehr beschaffbar, können wir ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatz- oder Nachfolgemodell vorschlagen. Ein höherer Listenpreis oder eine höhere Leistung allein begründet noch keine Gleichwertigkeit für den Einsatz des Kunden.
6.4 Vor einem tatsächlichen Wechsel des vereinbarten Modells teilen wir die genaue Bezeichnung, die relevanten Unterschiede, Lieferzeit und etwaige Auswirkungen auf die vorhandene Systemumgebung mit. Die Lieferung des anderen Modells erfolgt nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Schweigen wird nicht als Zustimmung gewertet. Eine bereits zuvor konkret und individuell vereinbarte Modellauswahl bleibt maßgeblich.
6.5 Ein als kostenfrei angebotenes Upgrade erhöht weder den Kaufpreis noch andere vom Kunden zu tragende Kosten. Lehnt der Kunde den Vorschlag ab oder fehlt eine für ihn geeignete Alternative, bleibt es bei der bisherigen Leistungspflicht. Ob der Vertrag beendet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; der Kunde muss kein ungeeignetes Ersatzgerät akzeptieren.
6.6 Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Ein Austausch im Rahmen der Nacherfüllung ist von einem Modellwechsel vor Lieferung zu unterscheiden.
7. Digitale Produkte und Nutzungsrechte
7.1 Software, Lizenzschlüssel und sonstige digitale Leistungen werden auf dem im Angebot genannten Weg bereitgestellt. Art, Dauer, Nutzerzahl, Gerätebindung und Umfang der Nutzung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und wirksam einbezogenen Lizenzbedingungen.
7.2 Der Kauf einer Lizenz überträgt keine über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte am Programm. Erforderliche Drittanbieterbedingungen müssen vor Vertragsschluss zugänglich sein. Eine Pflicht zur Installation, Datenübernahme oder dauerhaften Betreuung entsteht nur bei entsprechender Vereinbarung.
7.3 Erforderliche Systemvoraussetzungen teilen wir im Angebot mit. Der Kunde muss die von ihm bereitgestellte Systemumgebung zutreffend beschreiben. Aus dieser Mitwirkung folgt kein pauschaler Ausschluss unserer Verantwortung für eine zugesagte Kompatibilität.
8. Abonnements und laufende Leistungen
8.1 Bei laufenden Lizenzen oder Servicepaketen werden Leistung, Preis, Abrechnung, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist vor Vertragsschluss im jeweiligen Angebot festgelegt. Aus diesen AGB allein ergibt sich keine bestimmte Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerung.
8.2 Die Kündigung kann über den vereinbarten Weg und jedenfalls in Textform an uns erklärt werden, soweit zwingende Vorgaben nichts anderes bestimmen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
8.3 Eine spätere einseitige Änderung von Preis oder Leistungsumfang wird durch diese AGB nicht erlaubt. Dafür bedarf es einer gesonderten wirksamen Grundlage oder Vereinbarung.
9. Vorbehaltenes Eigentum
9.1 Bis zur vollständigen Zahlung des für die jeweilige Ware geschuldeten Kaufpreises bleibt die gelieferte körperliche Ware unser Eigentum. Der Kunde hat sie pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren.
9.2 Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, eine Vorausabtretung von Weiterverkaufsforderungen oder eine Verarbeitungsklausel wird hier nicht pauschal vereinbart. Soweit solche Regelungen benötigt werden, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
10. Mängel und Garantien
10.1 Für die vertragsgemäße Beschaffenheit und die Rechte bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend wirksam etwas anderes vereinbart ist. Ein niedrigerer Preis oder eine Herstellerrevision beseitigt zugesagte Eigenschaften nicht.
10.2 Für neue bewegliche Waren wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 12, arglistig verschwiegene Mängel, übernommene Garantien oder Fälle, in denen zwingende gesetzliche Sonderregelungen längere Fristen verlangen. Unberührt bleiben insbesondere die gesetzlichen Rückgriffsrechte in Lieferketten, die in einem Verbrauchsgüterkauf enden, und gesetzliche Sonderfristen für Bauwerke beziehungsweise entsprechend verwendete Sachen.
10.3 Für gebrauchte oder generalüberholte Ware gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit für das konkrete Angebot nicht gesondert wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte, Arglist, übernommene Garantien und die nach Abschnitt 12 unbeschränkte Haftung bleiben unberührt.
10.4 Herstellergarantien sind zusätzliche Leistungen des jeweiligen Garantiegebers nach dessen Garantiebedingungen. Sie ersetzen nicht unsere gesetzliche Mängelhaftung. Ein Eingriff, eine Fehlbedienung oder Fremdzubehör kann nur insoweit berücksichtigt werden, wie dies für den geltend gemachten Fehler rechtlich erheblich ist.
11. Prüfung und Mängelanzeige im Handelsgeschäft
11.1 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Anzeigepflichten des § 377 HGB. Der Kunde untersucht die Ware nach Ablieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs und meldet erkennbare Mängel unverzüglich. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
11.2 Diese besonderen Pflichten werden nicht allein dadurch auf jeden Selbständigen ausgedehnt, dass es sich um einen B2B-Kauf handelt. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, insbesondere bei Arglist, bleiben bestehen.
12. Schadensersatz und Haftung
12.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes. Eine übernommene Garantie bleibt nach ihrem Inhalt maßgeblich.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für andere einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung unserer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Sie begrenzen keine Ansprüche, für die ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
13. Individuelle Konfigurationen
13.1 Für eine kundenspezifische Konfiguration benötigen wir rechtzeitig vollständige und zutreffende Vorgaben. Dazu zählen zum Beispiel Schnittstellen, Drucklayouts, Gerätezahl, Unternehmensdaten und Lizenzzuordnungen. Vor der Umsetzung klären wir widersprüchliche oder erkennbar unplausible Angaben.
13.2 Zusatzaufwand außerhalb des vereinbarten Umfangs wird vorab abgestimmt und nach der vereinbarten Vergütung berechnet. Der Kunde muss über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Daten, Bildern und sonstigen Materialien verfügen.
13.3 Eine Individualisierung hebt die Verantwortung für eine mangelfreie vereinbarte Leistung nicht auf. Der fehlende allgemeine Verbraucherwiderruf im B2B-Geschäft ist hiervon getrennt zu beurteilen.
14. Einrichtung, Montage und Unterstützung
14.1 Einrichtung, Programmierung, Montage, Schulung und Fernwartung sind nur im jeweils vereinbarten Umfang geschuldet. Ob ein bestimmter Erfolg oder eine Tätigkeit vereinbart ist, richtet sich nach dem konkreten Leistungsinhalt.
14.2 Der Kunde stellt die vereinbarten technischen Voraussetzungen und erforderlichen Zugänge bereit. Vor Eingriffen in ein bestehendes System stimmen die Parteien Datensicherung, Zugriffsberechtigungen und Wartungszeiten ab. Daraus folgt kein pauschaler Ausschluss unserer Haftung für Datenverluste.
14.3 Ist für eine als Werkleistung vereinbarte Leistung eine Abnahme erforderlich, gelten die gesetzlichen Regeln. Diese AGB fingieren keine Abnahme durch Schweigen oder bloße Nutzung.
15. Gutscheine und Aktionen
15.1 Für Rabattaktionen und Gutscheine gelten die vor dem Einsatz mitgeteilten Bedingungen, insbesondere Zeitraum, begünstigte Artikel und Kombinierbarkeit. Aktionscodes sind vor dem Abschluss der Bestellung einzutragen.
15.2 Unentgeltliche Aktionsgutscheine sind von entgeltlich erworbenen Wertgutscheinen zu unterscheiden. Diese AGB verkürzen keine gesetzlichen Ansprüche aus einem bezahlten Gutschein und sehen keinen pauschalen Verfall bezahlter Restwerte vor.
16. Leistungen anderer Anbieter
16.1 Wird eine Leistung unmittelbar mit einem Hersteller oder Drittanbieter vereinbart, weisen wir auf dessen Rolle hin. Für diesen gesonderten Vertrag gelten die dort wirksam einbezogenen Bedingungen. Unsere eigenen Pflichten als Verkäufer oder beauftragter Dienstleister bleiben bestehen.
16.2 Änderungen eines Drittanbieters entbinden uns nicht ohne Weiteres von eigenen Zusagen. Notwendige Anpassungen, Mehrleistungen und Alternativen sind anhand des geschlossenen Vertrags abzustimmen.
17. Anwendbares Recht
17.1 Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften, die einer solchen Rechtswahl Grenzen setzen, bleiben unberührt.
18. Gerichtliche Zuständigkeit
18.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der für unseren Sitz zuständige Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten gehen vor.
18.2 Für sonstige Kunden gilt eine solche Zuständigkeitsvereinbarung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen. Allein die Bezeichnung als Unternehmer ersetzt diese Voraussetzungen nicht.